In welchen Fällen Botulinumtoxin nicht zum Einsatz kommen sollte


Botulinumtoxin ist ein sicheres Behandlungsverfahren. Wie bei fast allen medizinischen Therapien gibt es aber auch Gegenanzeigen. In diesen Fällen darf Botulinumtoxin nicht angewendet werden.

Zu diesen Kontraindikationen gehören:

  • Neurologische Erkrankungen mit gestörter Signalübertragung von den Nerven zu den Muskeln wie z.B. bei Myasthenia gravis oder beim Lambert-Eaton-Syndrom
  • Muskelerkrankungen mit Muskelschwäche (Myopathien)
  • Einnahme bestimmter Medikamente wie Muskelrelaxantien, Aminoglykosid-Antibiotika
  • Allergie gegen die Hilfsstoffe im Präparat (v.a. Albumin)
  • Schwere chronische Atemwegserkrankungen
  • Schwere Schluckstörungen
  • Blutungsneigung, Blutgerinnungsstörungen, hier ist weniger Botulinumtoxin das Problem, sondern die Injektionen, die zu Blutungen führen können

Botulinumtoxin während der Schwangerschaft


Während der Schwangerschaft sollte Botulinumtoxin nicht angewendet werden, da nicht abschließend geklärt ist, ob das Nervengift die sogenannte Plazentaschranke durchdringt und Schäden beim ungeborenen Kind anrichten könnte. Auch während der Stillzeit sollte auf die Behandlung verzichtet werden.

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