Wann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?


Danach kann die Behandlung wiederholt werden. Die Krankenkassen bezahlen die Therapie höchstens bei schwerer axillärer Hyperhidrose. Grundsätzlich aber müssen vorher alle anderen konservativen Therapiemaßnahmen ausgeschöpft worden sein, bevor vom Arzt eine Behandlung mit Botulinumtoxin in Betracht gezogen wird.
Bereits vor Beginn der Therapie sollte man klären, ob die zuständige Krankenkasse im vorliegenden Fall die Kosten trägt. Wichtig ist dazu vor allem, eine Anfrage zur Kostenübernahme zu stellen. Das erfolgt in der Regel in Absprache mit dem behandelnden Arzt.

Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Kosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden. Das bedeutet, es gibt keine einheitlichen Richtlinien und es wird von Fall zu Fall entschieden. Zur groben Orientierung gibt es allerdings ein paar Anhaltspunkte und einen ungefähren Richtwert. Auf diese Punkte können Gutachter bei einer objektiven Stellungnahme Bezug nehmen:

  • Sind tatsächlich schon alle anderen konservativen Therapiemaßnahmen ausgeschöpft und konnten bisher keinen nennenswerten Erfolg vorweisen?
  • Beträgt die gemessene und ermittelte Schweißmenge mehr als 50 mg pro Minute? (Achtung: das ist ein durchschnittlicher Richtwert und nicht unbedingt festgelegt!)
  • Ist der Alltag des Hyperhidrose-Patienten stark durch die Erkrankung beeinträchtigt?

Messung der Schweißmenge


Es gibt unterschiedliche Messverfahren um den Schweregrad der Krankheit Hyperhidrose zu bestimmen. Nachweisverfahren sind unter anderem die Messung des Hautleitwertes und die Gravimetrie.

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