Kontraindikation - Gegenanzeige
Keine Anwendung der Iontophorese
Die Methode der Elektro-Therapie ist in der Medizin nicht ungewöhnlich, trotzdem gibt es auch bei der Iontophorese einige Fälle, in denen die Therapie nicht angewendet werden darf:
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Bei in den Körper eingepflanzten elektronischen Geräten wie z. B. Herzschrittmacher. - Bei Metallimplantaten in den Körperregionen, durch die Strom fließt.
- Bei Frauen, die zur Schwangerschaftsverhütung eine Spirale tragen. In diesem Fall dürfen die Füße nicht einer Iontophorese unterzogen werden.
- Bei Wunden und Hautläsionen, die sich nicht mit Vaseline oder entsprechenden Folien ausreichend abdecken lassen.
- Bei Kindern, die jünger als sechs Jahre sind.
- Bei Schwangeren, weil nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, dass der Strom, der durch den Körper fließt, zu Schäden führt.
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Letzte Änderung: 15.03.2010
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